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1. Jahrgang, Nr. 9/2006
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Blankenfelde, 13. Dezember 2006 |
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| Amtsblatt |
Nr. 09/2006 |
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| der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow | ||||
| Inhaltsverzeichnis | ||||
| Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
Blankenfelde-Mahlow – Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplan M 41 „Campingplatz am Seebad Mahlow“ – Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 Abs. 1 und 20 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes für den Plan der Deutschen Bahn Energie GmbH „110-kV-Bahnstromleitung Genshagener Heide -Grünauer Kreuz, Planfeststellungsabschnitt 1, Landkreis Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald“ – Beschlüsse der 44. Sitzung der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow vom 26.10.2006 – Beschlüsse der 45. Sitzung der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow vom 30.11.2006 – Beschluss der 32. Hauptausschusssitzung der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow vom 23.11.2006 – Entschädigungssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow – Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) in der „Dorfstraße“ im Ortsteil Dahlewitz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom 30.11.2006 Amtliche Bekanntmachungen anderer Verbände und Behörden – Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“ – Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow (WAZ) – Bauabgangsstatistik 2006 - Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow – Hauptamt – Kämmerei – Bauamt |
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| Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow | ||||
Bekanntmachung
der Genehmigung des Bebauungsplan M 41„ Campingplatz am Seebad
Mahlow“
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| Beschlussübersicht der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow | ||||
Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat auf ihrer 44. Sitzung am 26.10.2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: GV 78/44/2006 ö. T. bestätigt Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes B 9a „Wohnbauprojekt WILMA“. Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 1520, 1521, 1524 - 1530, 1535 - 1544, 1546 -1553 teilw., 1556 -1559, 1560 - 1563, 1568 (teilw.), 1711, 1712, und 1714 - 1715 teilw., 1716 der Flur 2 in der Gemarkung Blankenfelde. Das Gebiet wird nördlich und westlich durch die freie Landschaft, im Süden durch Wald und Freifläche und im Osten durch das bestehende Wohngebiet begrenzt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durch die Verwaltung zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: 24/0/0 Beschluss-Nr.: GV 79/44/2006 ö. T. bestätigt Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes M 42 „Wochenendhausplatz Teltower Straße“. Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 49, 50 - 52 (teilw.), 371, 47/1 (teilw.) und 55 (teilw.) der Flur 3 in der Gemarkung Mahlow. Das Gebiet wird begrenzt nördlich durch die Teltower Straße, östlich und westlich durch Wohngrundstücke und südlich durch die freie Landschaft. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durch die Verwaltung zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: 24/0/0 Beschluss-Nr.: GV 80/44/2006 ö. T. bestätigt Die Gemeindevertretung beschließt, als Betroffene und als Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Planfeststellungsverfahren „Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn Strecke Südkreuz(a) - Blankenfelde“, PFA 3, zweite Planänderung, folgende Stellungnahme: 1. Schallschutz Die Gemeinde fordert zum optimalen Schallschutz sowohl für den OT Mahlow als auch den OT Blankenfelde Variante 4 der untersuchten Lärmschutzmaßnahmen. (4 m hohe Lärmschutzwand mit besonders überwachtem Gleis (büG)). Die Lärmschutzwand ist durchgängig von der Berliner Stadtgrenze bis zum Ende des Planfeststellungsabschnittes 3 m am Glasowbach zu führen. Die Gemeinde fordert eine Verminderung der Durchfahrtsgeschwindigkeit - ICE auf 160 km/h und Güterzüge auf 60 km/h sowie die Errichtung einer Mittelschallschutzwand. 2. Eisenbahnüberführungen 2.1 EÜ Ziethener Straße Die Gemeinde erklärt sich weiterhin mit dem geplanten Ausbau der EÜ Ziethener Straße für Fußgänger und Radfahrer einverstanden und gibt zu dieser EÜ keine Stellungnahme ab. 2.2 EÜ L 76 Da die Gemeinde von den geplanten Änderungen nicht betroffen ist, gibt sie diesbezüglich keine Stellungnahme ab. 2.3 EÜ Berliner Straße Die Gemeinde fordert, die EÜ auch für Kraftfahrzeugverkehr offen zu halten. 2.4 EÜ L792 (Trebbiner Straße) Die Gemeinde fordert eine vollständige Umplanung der EÜ. Das notwendige Trogbauwerk zur Querung der Bahnlinie soll im Bereich der bestehenden Bahnüberführung bzw. in der Flucht des alten Berliner Dammes errichtet werden (Anlage 3 und 4 der BSV). 2.5 EÜ Erich-Klausener-Straße Die Gemeinde erklärt sich weiterhin mit dem geplanten Ausbau der EÜ Erich-Klausener Straße für Fußgänger und Radfahrer einverstanden und gibt keine Stellungnahme ab. 2.6 EÜ Karl-Marx-Straße Unabhängig von der gewählten Variante fordert die Gemeinde von der Deutschen Bahn das Vorziehen der Realisierung der EÜ Karl-Marx-Straße zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens Büro Ommert sind den kreuzungsbedingten Kosten zuzuschlagen. Die Gemeinde erklärt sich grundsätzlich mit dem geplanten Ausbau der EÜ Karl-Marx Straße (vier Fernbahngleise und ein S-Bahngleis) einverstanden. Sie fordert allerdings die Verbreiterung des Fuß- und Radweges auf der südlichen Seite auf 3,50 m sowie auf der nördlichen Seite auf angemessene Breite. Ebenfalls wird gefordert, den geplanten Trogbau in einer kostengünstigen Variante zu realisieren und der geplanten städtebaulichen Situation (Anlage 5) anzupassen. Die Forderung A10 aus der Stellungnahme von 1998 der damaligen Gemeinde Blankenfelde wird zurückgezogen. 3. Sonstige Einwendungen 3.1 Aufrechterhaltung von Einwendungen aus den Stellungnahmen von 1998 und 2000 Folgende Einwendungen und Hinweise werden aufrechterhalten: Blankenfelde: A3: Satz 2 Wartehalle und WC B2: Gestaltung der Lärmschutzwände B3: Brückenbauwerk in lärmmindernder Ausführung B4: Aufstellflächen für Fahrräder B7: ständiger Fußgänger- und Radfahrverkehr während der Bauzeit B8: Beweissicherungsmaßnahmen zum Zustand der öffentlichen Anlagen B9: Entschädigung Gewerbetreibende B10: Ersatzmaßnahmen ausschließlich im Gemeindegebiet C3: Unterhaltskosten Bahnsteigzuwegung C4: Niederschlagswasser nur in Bahnanlagen Mahlow: A5: Aufwertung S-Bahnunterführung, insbesondere behindertengerecht A7: Lärmschutzwände am S-Bahnhof Mahlow schließen, westliche Seite A10: Haltepunkt für Regionalbahn B2: Gewährleistung Kfz-Verkehr über L76 und L 792 während Bauzeit B3: Gestaltung Lärmschutzwände abstimmen B4: keine regelmäßige Nachtarbeit B5: Ersatzmaßnahmen ausschließlich im Gemeindegebiet C2: Niederschlagswasser nur in Bahnanlagen 3.2 Neue Einwendungen und Hinweise N1 Für die gesamte Ortslage fordert die Gemeinde zur Verminderung von Erschütterungen die Anwendung eines Emissionshemmenden Gleisaufbaues z.B. System Grötz oder Getzner. N2 - N4 wird unter den Vorbehalt gestellt, dass eine Umplanung gemäß Variante B nicht erfolgt. N2 EÜ L 792 / Trebbiner Straße: Der Radius der Rechtsabbiegereinfahrt aus der Trebbiner Straße in die Heimstättenstraße (Obenlage) ist nicht groß genug (3-achsiges Müllfahrzeug). N3 EÜ L 792 / Trebbiner Straße: Westliche Fahrbahn der Heimstättenstraße wird zur Sackgasse. Auf der Mittelinsel ist eine Durchfahrtsmöglichkeit zu schaffen. Eine entsprechende Regenentwässerung ist erforderlich. N4 EÜ L 792 / Trebbiner Straße - Westseite / Obenlage: Die Flurstücksbezeichnungen sind zu aktualisieren. Die Flurstücke 107, 108, 109, 319, 320 sind von der Mahlower Straße aus nicht ausreichend erschlossen. 3m Verkehrsfläche sind nicht ausreichend für Fuß- und Radweg und Anliegerverkehr. Der Rad- und Gehweg entwässert auf die angrenzenden Flurstücke 107, 108, 109, 319 und 320. Eine Regenentwässerung ist nicht dargestellt. Die Geländeverhältnisse (Böschung) sind nicht berücksichtigt. N5 S-Bahnhof Mahlow Es ist auch ein behindertengerechter Zugang an der östlichen Seite des Bahnhofes zu schaffen. N6 Beim Regenwasserrückhaltebecken am S-Bahnhof Blankenfelde ist bei der Dimensionierung die mangelhafte Sickerfähigkeit des dortigen Untergrundes zu berücksichtigen. Die Nutzung des Glasowbaches als Vorfluter ist zu prüfen. Die Gemeinde lehnt ein Regenrückhaltebecken am Bahnhof Blankenfelde ab. N7 Anstatt der in Groß Glienicke beabsichtigten Ersatzmaßnahmen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gemeindegebiet vorzusehen. Pflanzung eines Waldsaumes zwischen Stadtgrenze Berlin und L 76 beidseitig des Gleiskörpers wird gefordert. N8 Es ist zu prüfen, ob der EÜ Ziethener Straße für die Querung des landwirtschaftlichen Verkehrs benötigt wird. N9 Die ehemals selbstständigen Gemeinden Blankenfelde und Mahlow sind, gemeinsam mit drei weiteren früher selbstständigen Gemeinden, seit Oktober 2003 zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zusammengeschlossen worden. Die z. T. noch alten Bezeichnungen sind in den Planunterlagen zu korrigieren. N10 Das Grundstück Gemarkung Blankenfelde, Flur 5, Flurstück 390 gibt es nicht. N11 (neu) An den Rampenenden der EÜ Karl-Marx-Straße werden gesicherte Übergänge für Fußgänger und Radfahrer gefordert. Abstimmungsergebnis: 23/0/1 Beschluss-Nr.: G 81/44/2006 ö. T. bestätigt Die Gemeinde fordert bei der Planung der Eisenbahnüberführung der L 40 in der Ortslage Dahlewitz die Errichtung eines zusätzlichen Geh- und Radweges auf der Nordseite der L 40. Abstimmungsergebnis: 23/0/0 Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat auf ihrer 45. Sitzung am 30.11.2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: GV 84/45/2006 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt zu der in der Genehmigung des Bebauungsplanes M 2a „Fachmarkt am Lückefeld“ (Az.:61.07.09/06 vom 23.10.2006) gemachten Maßgabe sowie den Auflagen. Abstimmungsergebnis: 25/0/2 Beschluss-Nr.: GV 85/45/2006 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage enthaltene Entschädigungssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Abstimmungsergebnis: 23/0/2 Beschluss-Nr.: GV 86/45/2006 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) in der „Dorfstraße“ im Ortsteil Dahlewitz vom 30.11.2006. Abstimmungsergebnis: 25/1/0 Beschluss-Nr.: GV 87/45/2006 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt: Die Forderung aus der Stellungnahme zum Vorentwurf „Die Marienfelder Straße sollte nicht mit Wendehämmern abgebunden werden, sondern sollte eine Überführung über die L 76 für Fußgänger, Radfahrer und PKW-Verkehr erhalten“ wird in vollen Umfang aufrechterhalten. Angesichts des Vorhandenseins dieser Anbindung für Fußgänger, Radfahrer und PKW und der Bedeutung dieser Anbindung für das Siedlungsgebiet Waldblick sehen wir das Land als Baulastträger der L 76 hier in der Leistungs- und Zahlungsverpflichtung. Für den äußersten Notfall erklärt die Gemeinde sich zur anteiligen Kostenübernahme für die Herstellungskosten des Gehwegs in Höhe von voraussichtlich ca. 275 T€ bereit. Abstimmungsergebnis: 25/0/1 Beschluss-Nr.: GV 88/45/2006 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag vom 23. Oktober 2006 auf Einleitung eines Bürgerentscheides als unzulässig zurückzuweisen. Abstimmungsergebnis: 17/9/1 Informationsvorlage GV 83/45/2006 Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht über die Beteiligung an Unternehmen in privater Rechtsform für das Geschäftsjahr 2005 gem. § 105 Abs. 3 GO Bbg entgegen. Abstimmungsergebnis: 23/1/1 Die Gemeindevertretung befürwortet folgende Anträge der SPD-Fraktion: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Großgemeinde einen Flächen-nutzungsplan zu entwickeln. 2. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem zuständigen Landesministerien zu klären, in welchem Umfang Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können, insbesondere auch unter dem Aspekt der für die Gemeinde entstandenen BBI-Problematik. 3. In den Haushaltsplan 2007 sollen 50 T€ für die Anschubfinanzierung eingestellt werden. Abstimmungsergebnis: 25/1/0 Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow wendet sich entschieden gegen die Erwägung des Ministeriums des Innern, die Polizeiwache Zossen zu schließen. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, sich bei der Landesregierung, ggf. gemeinsam mit den Bürgermeistern der anderen betroffenen Gemeinden, nachdrücklich für das Aufgeben derartiger Überlegungen einzusetzen. Abstimmungsergebnis: 26/0/0 Korrekturhinweis: Die BSV 75/2006 wurde in der 42. Gemeindevertretersitzung vom 28.09.2006 in allen 4 Punkten wie im Amtsblatt Nr. 6/2006 wiedergegeben, aber ohne Variantenbestimmung unter 4. , mehrheitlich bestätigt. Der Punkt 4 – auszuführende Varianten – wurde noch einmal diskutiert und in der 45. Sitzung am 30.11.2006 die Variante 17 d mit dem unten stehenden Abstimmungsergebnis beschlossen. Der Beschluss wird aus Gründen der Übersicht noch einmal vollständig abgedruckt. Beschluss-Nr.: GV 75/2006 ö.T. bestätigt. Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt die Umsetzung der Variante b (Abb. 20) des „Städtebaulichen Konzeptes Blankenfelde, Teilbereich Karl-Marx-Straße, Bahnunterführung – Rathausstandort“ des Architekturbüros „meyer grosse hebestreit sommerer“: 1. Das neue Rathaus der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird auf der im städtebaulichen Konzept gekennzeichneten Fläche erstellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nicht im Eigentum der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow befindlichen Flurstücke Ankaufsverhandlungen mit den jetzigen Eigentümern aufzunehmen. 2. Die bisherigen Gebäude an der Karl-Marx-Straße 4 sind nach dem Bau eines neuen Rathauses nicht mehr durch die Gemeindeverwaltung zu nutzen und abzureißen. Zur Verwirklichung des städtebaulichen Konzeptes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, wie die Blockkante zur Karl-Marx-Straße (z.B. Gebäude, Bäume o.ä.) geschlossen wird. 3. Die verkehrliche Erschließung soll entsprechend dem städtebaulichen Konzept verwirklicht werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Planfeststellungsverfahren Dresdner Bahn bzw. Ersatzmaßnahme Bahnübergang Blankenfelde darauf hinzuwirken, dass die Kosten für diese Art der verkehrlichen Erschließung zu einem wesentlichen Teil als kreuzungsbedingte Kosten bewertet werden. 4. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird auf dem bisherigen Parkplatz am Bahnhof ein Parkhaus mit Buswendeschleife entsprechend Variante (Abb.) 17d erstellt. Abstimmungsergebnis zu 4.: 13/6/3 |
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| Beschlussübersicht Hauptausschuss | ||||
| Der Hauptausschuss
der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in seiner 32. Sitzung/ nichtöffentlicher
Teil am 23.11.2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: HA 22/32/2006 n.ö.T. bestätigt Der Hauptausschuss beschließt, den in der Anlage 1 der Beschlussvorlage wiedergegebenen Vergleich zu schließen. Abstimmungsergebnis: 6/0/0 |
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| Satzungen | ||||
| Entschädigungssatzung
der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Aufgrund der §§ 5 und 35 Abs.s Nr. 10 i. V. mit §§ 37 Abs. 4 und 54 c der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10.2001 (GVBL. Teil I S. 154 ff.), zuletzt geändert durch Art. 15 des ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28.06.2006/GVBL Teil I S. 74 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf ihrer öffentlichen Sitzung am 30. November 2006 folgende Entschädigungssatzung beschlossen: § 1 Aufwandsentschädigung (1) Jeder Gemeindevertreter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €. (2) Der/Die Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 €. (3) Der/Die stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält für die Dauer der Wahrnehmung der Vertretung, wenn die Vertretungsdauer länger als 14 Tage im Monat beträgt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 €. Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für den/die Vorsitzende/n der Gemeindevertretung wird dabei entsprechend gekürzt. (4) Der/Die Vorsitzende des Hauptausschusses erhält, soweit er/sie nicht der/die hauptamtliche Bürgermeister/in ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €. (5) Fraktionsvorsitzende in der Gemeindevertretung erhalten eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €. (6) Die Ortsbürgermeister in den Ortsteilen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt: Ortsteil Höhe der Aufwandsentschädigung a.)Jühnsdorf 150,00 € b.) Groß Kienitz 150,00 € Ortsteil Höhe der Aufwandsentschädigung c.) Dahlewitz 300,00 € d.) Mahlow 500,00 € e.)Blankenfelde 500,00 € (7) Die Mitglieder des Ortsbeirates, die nicht zugleich Ortsbürgermeister sind, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt: Ortsteil Höhe der Aufwandsentschädigung a.)Jühnsdorf 25,00 € b.) Groß Kienitz 25,00 € c.) Dahlewilz 25,00 € d.)Mahlow 40,00 € e.)Blankenfelde 40,00 € (8) Durch die Aufwandsentschädigungen sind neben Bekleidungsaufwand, Kosten für Verzehr, Fachliteratur und Fernsprechgebühren auch Fahrtkosten für Fahrten innerhalb des Gebietes der Gemeinde BlankenfeldeMahlow abgegolten. (9) Die Aufwandsentschädigungen werden monatlich zum Ende eines jeweiligen Monats ausgezahlt. § 2 Sitzungsgeld (1) Für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 €. (2) Für die Auszahlung des Sitzungsgeldes ist die Teilnehmerliste der Sitzungen maßgeblich. (3) Sitzungsgeld wird halbjährlich im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt. (4) Sitzungsgeld wird den Mitgliedern der Fraktionen für die Teilnahme an den Sitzungen der Fraktion nach Maßgabe des Absatzes 1 dann gewährt, wenn diese der Vorbereitung einer Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses dienen. (5) Die Ausschussvorsitzenden, außer der Hauptausschussvorsitzende, erhalten für jede Sitzung, die sie leiten ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von insgesamt 50,00 €. § 3 Verdienstausfall Ein Verdienstausfall wird auf Antrag und nur gegen Nachweis gesondert erstattet. Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft machen. Der Verdienstausfall ist monatlich auf 35 und arbeitstäglich auf 8 Stunden begrenzt und wird bei Sitzungen nach 19.00 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen z. B. Schichtarbeit gewährt. § 4 Reisekosten (1) Für Dienstreisen von Mitgliedern der Gemeindevertretung erfolgt die Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Vergütet werden das nachweisbar günstigste Verkehrsmittel sowie Übernachtungskosten bis zu 61,00 € pro Nacht. (2) Die Reisekostenvergütung erfolgt für Dienstreisen, die vom Bürgermeister angeordnet worden sind. § 5 Sprachliche Gleichbehandlung Alle Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Satzung Verwendung finden, gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Sprachform. § 6 Inkrafttreten Diese Entschädigungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntnnachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 11. Dezember 2003 außer Kraft. Blankenfelde-Mahlow, den 1. Dezember 2006 gez. Baier – Siegel – Ortwin Baier Bürgermeister Satzung ü ber die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) in der „Dorfstraße“ im Ortsteil Dahlewitz vom 30.11.2006 Aufgrund der §§ 5 Abs.l und 35 Abs.2 Nr. 10 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVB1. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2005 (GVB1. I, S.210) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2005 ( GVB1. I , S. 170 ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf ihrer Sitzung am 30.11.2006 folgende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) in der Anlage „Dorfstraße“ beschlossen : § 1 Erhebung des Beitrages Zum Ersatz des Aufwandes für die Verbesserung der Beleuchtungseinrichtung in der Dorfstraße (Anliegerstraße) vom Rangsdorfer Weg bis zur B 96 erhebt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow als Gegenleistung von den Eigentümern , Erbbauberechtigten und Nutzern der Grundstücke, denen die Anlage durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme wirtschaftliche Vorteile bietet, Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung. § 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für die Verbesserung der Beleuchtungseinrichtung. § 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. § 4 Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am Aufwand (1) Die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, der a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt, b) bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen Grundstücke entfällt. Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. (2) Der Beitragssatz für die Verbesserung der Beleuchtungseinrichtung der Dorfstraße (Anliegerstraße) nach Abs.l beträgt 0,3247 €/m2. (3) Im Sinne des Abs.2 gelten als Anliegerstraßen Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen. § 5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes (1) Der nach den §§ 2 bis 4 ermittelte Aufwand wird auf die Grundstücke, denen die Anlage durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme wirtschaftliche Vorteile bietet, nach dem Verhältnis ihrer Flächen verteilt. Dabei werden Art und Maß der Nutzung der Grundstücke durch eine Vervielfältigung der Fläche bzw. den nach Abs. 3 jeweils zu ermittelnden Teilflächen mit den in Abs. 4 bestimmten Faktoren berücksichtigt. (2) Als Grundstücksfläche im Sinne des Abs.l gilt grundsätzlich die in vollen Quadratmetern gemessene Grundstücksfläche im Sinne des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs. (3) Liegt eine Fläche zum Teil im Außenbereich (§ 35 BauGB), so wird der Faktor für die im Außenbereich sowie für die innerhalb eines Bebauungs- planes (§§ 30 bis 33 BauGB) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegenden Flächen jeweils gesondert angewendet. Für die Abgrenzung zwischen den Flächenanteilen, die dem Innenbereich (§ 34 BauGB) und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen sind, gilt folgende Regelung: Flächen, die an die Anlage angrenzen oder von ihr erschlossen werden, werden bis zu einer Tiefe von 50 Metern (Tiefenbegrenzungslinie) dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zugeordnet. Grundstücke oder Grundstücksteile, die lediglich der wegmäßigen Verbindung dienen, bleiben bei der Ermittlung der Tiefe des Abstands unberücksichtigt. Die Tiefenbegrenzungslinie ist parallel verlaufend zur Frontlinie des Grundstücks. Überschreitet die zulässige oder tatsächliche bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung den ermittelten Abstand, so fällt die Tiefenbegrenzungslinie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen oder zulässigen Nutzung. (4) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzung werden die Flächen nach Abs.2 und 3 vervielfacht mit: a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem und zwei Vollgeschossen b) 0,5 bei Kirchengrundstücken c) 0,04 für Grundstücke bzw. Flächen nach Abs.3, die weder baulich noch gewerblich genutzt werden können. (5) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) bei bebauten Grundstücken aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. Überschreitet die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse die Zulässigkeit, so ist die tatsächlich vorhandene Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. (6) Bei Grundstücken, die an mehreren beitragsfähigen Anlagen liegen (z.B. Eckgrundstücke), wird der nach Abs.1 ermittelte Beitrag nur zu zwei Dritteln erhoben. § 6 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 (BGB1.1 S. 2457) genannten natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechtes oder den Ankauf des Grundstückes gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und gegen den Nutzer keine nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind, andernfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers unberührt. (4) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Gesamtschuldner. § 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft. Blankenfelde-Mahlow, den 01.12.2006 gez. Baier – Siegel – Ortwin Baier Bürgermeister |
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| Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände | ||||
| Amtliche Bekanntmachungen anderer
Behörden und Verbände Öffentliches Auslegungsverfahren zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „ Notte-Niederung“ Ergänzte Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Vom 2. November 2006 Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg beabsichtigt, das Gebiet „Notte-Niederung“ in einem förmlichen Verfahren gemäß § 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) in Verbindung mit den §§ 19 und 22 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes durch den Erlass einer Rechtsverordnung als Landschaftsschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Landschaftsschutzgebiet liegt in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming. Von der geplanten Unterschutzstellung werden die folgenden Flächen ganz oder teilweise betroffen: Landkreis: Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Flur: Dahme- Bestensee Bestensee 1, 2, 7 bis 9, 14, 15; Spreewald Königs Deutsch Wusterhausen Wusterhausen 1 bis 3; Zeesen 8; Mittenwalde Brusendorf 1, 3, 4; Gallun 1 bis 5; Landkreis: Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Flur: 19, 21; Teltow- Teupitz Mittenwalde 1 bis 15; 8; Fläming Groß Köris Motzen 1 bis 7; Am Mellensee Ragow 1 bis 5, 7; Blankenfelde- Schenkendorf 1 bis 4; Mahlow Telz 1 bis 8; Ludwigsfelde Töpchin 2, 4 bis 6; Rangsdorf Egsdorf 1 bis 3; Zossen Teupitz 1; Groß Köris 1, 3, 4; Klausdorf 3, 5; Mellensee 1 bis 4; Saalow 3; Dahlewitz 1, 4, 5; Jühnsdorf 1 bis 6; Genshagen 1; Groß Schulzendorf 1 bis 4, 6, 7; Kerzendorf 1; Löwenbruch 1 bis 4; Wietstock 2, 3; Groß Machnow 1 bis 4; Klein Kienitz 1, 2; Rangsdorf 1 bis 3, 6, 7, Dabendorf 1 bis 3, 7, 8; Glienick 3, 5; Horstfelde 1, 2; Kallinchen 1, 2, 3, 6; Nächst-Neuendorf 1; Schöneiche 1; Wünsdorf 1 bis 3, 5, 7, Zehrensdorf 9; Zesch am See 1, 2; Zossen 1 bis 14. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden Karten werden im Zeitraum vom 4. Januar 2007 bis einschließlich 9. Februar 2007 bei den unteren Naturschutzbehörden der folgenden Landkreise während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: Landkreis Dahme-Spreewald Landkreis Teltow-Fläming untere Naturschutzbehörde untere Naturschutzbehörde Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde Der Entwurf der Verordnung und die Karten der zu den jeweiligen Städten/Gemeinden/Ämtern gehörenden Flächen werden im oben genannten Zeitraum in den Bau-/Planungsämtern der folgenden Städte/Gemeinden/Ämter während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: Amt Schenkenländchen Stadt Mittenwalde Lindenstraße Rathausstr. 8 15755 Teupitz 15749 Mittenwalde Gemeinde Bestensee Stadt Königs Wusterhausen Eichhornstr. 4-5 Schloßstr. 3 15741 Bestensee 15711 Königs Wusterhausen Gemeinde Am Mellensee Gemeinde Rangsdorf Zossener Str. 19 Ladestr. 6 15838 Am Mellensee 15834 Rangsdorf Stadt Zossen Stadt Ludwigsfelde Marktplatz 20/21 Rathausstr. 3 15806 Zossen 14974 Ludwigsfelde Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Blankenfelde Karl-Marx-Str. 4 15827 Blankenfelde-Mahlow Während der Auslegungsfrist können nach § 28 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den obigen Auslegungsstellen oder dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Raum 162, Albert-Einstein-Str. 42-46, 14473 Potsdam, vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an sind nach § 28 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern (Veränderungssperre). Die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung und rechtmäßige Ausübung der Jagd bleibt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von der Veränderungssperre unberührt. Diese Bekanntmachung und im Auslegungszeitraum der Entwurf der Verordnung (jedoch ohne Karten) zum Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“ können auch wie folgt im Internet eingesehen werden: http://www.mluv.brandenburg.de/media.php/2318/lsg_nn.pdf Die Bekanntmachung vom 18. September 2006 ist damit aufgehoben. |
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| WAZ Blankenfelde-Mahlow | ||||
| Bekanntmachungen
des WAZ Blankenfelde-Mahlow 1. Bekanntmachung ‚ Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat auf ihren Sitzungen am 16.05., 20.06., 15.08., 19.09., 17.10. sowie am 21.11.2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 07/06/06-nö Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Leitungsänderungsmaßnahme L 40, OD Blankenfelde, Trinkwasserleitung DN 300, Kreuzung Glasowbach Gemeinde Blankenfelde-Mahlow / GT Blankenfelde Beschluss-Nr.: 08/06/06-nö Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Leitungsänderungsmaßnahme L 40, OD Diedersdorf, Neu- und Umverlegung Trinkwasserleitung Gemeinde Großbeeren, OT Diedersdorf Beschluss-Nr.: 09/06/06-nö Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Leitungsänderungsmaßnahme L 40, OD Blankenfelde, Neu- und Umverlegung Trinkwasserleitung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow / GT Blankenfelde Beschluss-Nr.: 10/08/06 1. Änderungssatzung zur Zweckverbandssatzung Beschluss-Nr.: 11 /09/06 Jahresabschluss 2004 des WAZ und Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2004 Beschluss-Nr.: 12/09/06 1. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 10/08/06 Beschluss-Nr.: 13/10/06-nö Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Sanierung Schmutzwasserpumpwerk Bonhoeffer Straße Gemeinde Blankenfelde-Mahlow / GT Blankenfelde Beschluss-Nr.: 14/10/06-nö Prüfung des Jahresabschlusses 2006 des WAZ durch die Firma Goldstein Consulting GmbH, Berlin Beschluss-Nr.: 15/11/06 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung 2. Bekanntmachung Der Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow gibt bekannt, dass der Schmutzwasserkanal in 15831 Blankenfelde-Mahlow /OT Mahlow – in der Gartenstraße – im Randweg – im Berliner Damm (zwischen R.-Wagner-Chaussee und Offenbachstr.) ab dem 19.06.2006 – in der Hegelstraße (zwischen Hausnummer 38 und Hausnummer 52) – in der Heinrich-Heine-Straße (südlich der Bahn) – in der Jakob-Burckhardt-Straße ab dem 14.08.2006 – in der Rankestraße – in der Hegelstraße (zwischen Hausnummer 19 und Hausnummer 28) – in der Humboldtstraße ab dem 03.11.2006 freigegeben ist. Alle betreffenden Bürger (Eigentümer) der o.g. Grundstücke werden gebeten, sich unverzüglich anzuschließen (nach 3 Monaten können nicht angeschlossene Grundstücke einen Zwangsanschluss bekommen; die Kosten dafür trägt der Eigentümer). Es wird darauf hingewiesen, dass – in die Schmutzwasserleitung grundsätzlich kein Regenwasser eingeleitet werden darf; – Räume, in denen ein Rückstau entstehen kann, ohne besondere Aufforderung oder Anordnung gegen Rückstau abgesichert werden müssen. Sollten Sie nicht der Eigentümer des anliegenden Grundstücks sein, bitten wir, diese Bekanntmachung an den Eigentümer weiterzuleiten. 3. Bekanntmachung Der Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow gibt bekannt, dass die zentrale Trinkwasserversorgungsleitung in 15831 Blankenfelde-Mahlow / OT Mahlow – in der Gartenstraße – im Randweg ab dem 19.06.2006 – in der Hegelstraße (zwischen Hausnummer 38 und Hausnummer 52) – in der Heinrich-Heine-Straße (zwischen Hegelstraße und Schulstraße) – in der Jakob-Burckhardt-Straße ab dem 14.08.2006 – in der Rankestraße (zwischen Schulstraße und Hegelstraße) – in der Hegelstraße (Hausnummer 19 und Hausnummer 21) ab dem 03.11.2006 freigegeben ist. Alle betreffenden Bürger (Eigentümer) der o.g. Grundstücke werden aufgefordert, sich unverzüglich anzuschließen. Im Übrigen ist der Antrag auf Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgungsleitung (nur, wenn noch nicht eingereicht) innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Grundstückseigentümer schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung zum Anschluss aufgefordert worden sind, beim WAZ Blankenfelde-Mahlow zu stellen. Sollten Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sein, bitten wir Sie, diese Bekanntmachung an den Eigentümer weiterzuleiten. 4. Bekanntmachung Jahresabschluss 2004 des WAZ Blankenfelde-Mahlow Auf Grundlage des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 93 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung-GO) in der z.Zt. gültigen Fassung und §§ 22-27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung-EigV) in der z.Zt. gültigen Fassung wurde durch die Zweckverbandsversammlung des WAZ Blankenfelde-Mahlow in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.09.2006 der durch die Goldstein Consulting GmbH, Berlin geprüfte und mit Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 und der Lagebericht 2004 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 336.666,45 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Zweckverbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2004 mit Beschluss-Nr.: 11/09/06 beschlossen. Dem Verbandsvorsteher wurde für das Jahr 2004 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2004 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab dem 08.01.2007 bis 12.01.2007 eine Woche lang im Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow, Sitz: Heinrich-Heine-Straße 3-5, 15831 Blankenfelde-Mahlow / OT Mahlow, Montag bis Mittwoch von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Blankenfelde-Mahlow, den 19.09.2006 5. Bekanntmachung 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow (BeiGebS) Aufgrund der §§ 5 ff. und des § 35 Absatz 2 Nr. 15 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2004 (GVBI. I, S. 59), der §§ 1 ff. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I, S. 174), der §§ 4 ff., insbesondere § 8, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBI. I, S. 194) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.11.2006 mit Beschluss Nr. 15/11/06 folgende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BeiGebS) beschlossen: Artikel 1 Ä nderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BeiGebS) Die Beitrags- und Gebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow vom 20.11.2001 wird wie folgt geändert: § 6 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „ (1) Der Beitrag für die erstmalige Herstellung und den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen beträgt 2,38 €/m2 (2,00 €/ m2 netto zzgl. z.Z. 19 % USt.) für die nach der Satzung beitragspflichtige Grundstücksfläche.“ § 24 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „ (2) Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung und Beseitigung des Hausanschlusses für die Wasserversorgung sind dem WAZ in tatsächlich entstandener Höhe zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Z. 19 % von dem Kostenerstattungspflichtigen nach Absatz 7 zu erstatten.“ b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „ (3) Die Kosten für die Erneuerung des Hausanschlusses für die Wasserversorgung sind dem WAZ in tatsächlich entstandener Höhe zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Z. 19 % von dem Kostenerstattungspflichtigen nach Absatz 7 zu erstatten.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Blankenfelde-Mahlow, den 22.11.2006 gez. Hein Verbandsvorsteher Dienstsiegel |
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| Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik | ||||
| Bauabgangsstatistik 2006 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz-HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs-und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde. Melden Sie deshalb als Eigentümer – den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m3 umbauten Raum, – den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) – die Nutzungsänderung von Wohnraum an den LDS Brandenburg. Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m3 umbautem Raum zusätzlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Potsdam, im November 2006 |
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| Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow | ||||
| Hauptamt | ||||
| Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
stellt zum 01.04.2007 einen Zivildienstleistenden ein. Die Zivildienstzeit beträgt 9 Monate. Der Einsatz erfolgt im Umwelt- und Grünflächenbereich der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Der Bewerber sollte: – anerkannter Kriegsdienstverweigerer sein, – seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet bzw. in den umliegenden Gemeinden haben, – das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, – eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung vorweisen können – und im Besitz eines Führerscheines sein. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31.01.2007 an Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Karl-Marx-Straße 4 15827 Blankenfelde Besetzung der Schiedsstelle Aufruf der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sucht für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Schiedsstelle für den Bereich Mahlow eine/n Bürger/in, die/der Interesse an der verantwortungsvollen Tätigkeit des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau hat. Voraussetzung für die Tätigkeit als Schiedsmann bzw. Schiedsfrau ist zum einen die persönliche Befähigung zur Ausübung des Amtes. Außerdem sollte der/die Bewerberin das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen. Interessenten melden sich bitte bis zum 31.12.2006 beim Hauptamt der Gemeinde Blankenfelde Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde oder telefonisch unter 03379-333-134. Ausbildung in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Im Jahr 2002 begann die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow den Beruf des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung auszubilden. Die ersten beiden Auszubildenden beendeten ihre Ausbildung im Jahr 2005 erfolgreich mit bestandener Abschlussprüfung. Auf diese beiden folgte im Jahr 2005 eine weitere Auszubildende, die sich heute im zweiten Ausbildungsjahr befindet. Am 01.09.2006 wurde erneut eine Auszubildende eingestellt die, wie alle anderen auch eine dreijährige Ausbildung in der Gemeinde absolvieren wird. Die Vermittlung der Fachkenntnisse und des Fachwissens an die Jugendlichen erfolgt am Oberstufenzentrum II Potsdam - Verwaltung und Recht (Berufsschule) sowie in der Verwaltung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Darüber hinaus werden die Auszubildenden durch die Teilnahme an einer Ausbildungsbegleitenden Unterweisung an der Brandenburgischen Kommunalakademie in der Umsetzung ihrer erworbenen Fähigkeiten geschult. Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich auf der Homepage der Gemeinde www.blankenfelde-mahlow.de umfassende und detaillierte Informationen über die Ausbildung und deren Inhalte informieren. Neu ab 2007 Ausbildung in der Gemeindebibliothek der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Erstmals soll mit dem Beginn des Ausbildungsjahres 2007/2008 in der Gemeindebibliothek ein Jugendlicher zum Fachangestellten für Medien und-Informationsdienste ausgebildet werden. Derzeit werden die Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Ausbildung geprüft. Wenn seitens der Aufsichtsbehörden keine Einwände vorliegen, kann mit dem Beginn des Ausbildungsjahres die Ausbildung in diesem Beruf erfolgen. Informationen über die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung können interessierte Schülerinnen und Schüler beim Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit erfragen. Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2007 / 2008 Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow können sich ab sofort unter Angabe des Ausbildungsberufes und Vorlage ihre Bewerbungsunterlagen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, bewerben. Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Kennwort: Bewerbung Karl-Marx-Straße 4 15827 Blankenfelde-Mahlow Stellenausschreibung Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Verabschiedung des Haushaltes 2007 bis spätestens zum 31.03.2007 die Stelle einer/s Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in Teilzeit, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25,0 Stunden, in der Gemeindebibliothek zu besetzen. Diese Stelle ist zunächst befristet für zwei Jahre zu besetzen. Die Ihnen zu übertragenden Tätigkeiten umfassen Arbeiten im Benutzerdienst (Ausleihe und einfache Beratungstätigkeiten) sowie das Rückordnen von Medien, die Medienbearbeitung und -pflege. Wir erwarten von Ihnen eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienst. Der sichere Umgang mit Bibliothekssoftware wie BB-COM, allegro oeb oder BIBLIOTHEKA sollte es Ihnen möglichen machen die zur Verfügung stehenden 45.000 Medien sowie jährlich 160.000 Entleihungen zu bearbeiten. Ein gepflegtes, freundliches und kundenorientiertes Auftreten setzen wir ebenfalls voraus. Sie sollten flexibel an den drei Standorten der Gemeindebibliothek sowie für den Abend- und Wochenenddienst einsetzbar sein. Einen hohen Grad an Selbständigkeit sowie Teamfähigkeit und situationsgerechtes Verhalten im Umgang mit Kollegen und Bürgern wird ebenfalls von ihnen erwartet. Die Stelle ist nach BAT-O mit der Vergütungsgruppe VII (Entgeltgruppe 5 TVöD) bewertet. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.12.2006 an die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Kennwort: Bewerbung - Bibliothek Karl-Marx-Straße 4 15827 Blankenfelde Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir einen frankierten Rückumschlag beizulegen – ohne Rückumschlag erfolgt keine Rücksendung. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Blankenfelde-Mahlow, Dezember 2006 |
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| Kämmerei | ||||
| Beteiligungsbericht Nr. 9 über
die Beteiligung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow an Unternehmen
in privater Rechtsform für das Geschäftsjahr 2005 Gemäß § 105 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg haben die Gemeinden zur Information der Gemeindevertreter und der Einwohner einen Bericht über die Beteiligung an privaten Unternehmen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht ist zur Einsichtnahme für jedermann bereitzuhalten. Der o.g. Bericht liegt deshalb in der Zeit vom 18.12. bis 22.12.2006 zu den öffentlichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Karl-Marx-Straße 4, Zi. 112 zur Einsichtnahme aus. |
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| Bauamt | ||||
| Mitteilung zur Beitragserhebung Das Bauamt gibt bekannt, dass ab der 03. KW. 2007 die Beitragserhebung für: – die Straßenbeleuchtung in der Rhönstraße und Steigerwaldstraße in Blankenfelde sowie – die Straßenbeleuchtung in der Hubertusstraße im Abschnitt von Keplerstraße bis zur Marienfelder Straße in Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erfolgen wird. Die angekündigte Endbescheidung für die Straßenbaumaßnahme Klabundring in Blankenfelde wird wegen der noch durchzuführenden Reparaturmaßnahmen auf das 2. Quartal 2007 verschoben! Ö ffentliche Ausschreibungen von Bauleistungen für den Straßenbau und Regenentwässerung der Ibsenstraße und die Regenentwässerung in der Virchowstraße im OT Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird im Januar 2007 die o.g. Leistungen öffentlich ausschreiben. Die öffentlichen Ausschreibungen erscheinen im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg: eComPlus GmbH, 18107 Rostock, Trelleborger Str. 1, Tel.: 0381-778050 oder unter www.ausschreibungen-brandenburg.de. Nach der Veröffentlichung kann jeder Fachbetrieb, der die jeweiligen Leistungen erbringen kann, die Unterlagen unter den in der Veröffentlichung genannten Bedingungen bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow anfordern. |
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Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
Blankenfelde-Mahlow
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WAS ? WANN ?
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| Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung „Gemeinde BlankenfeldeMahlow“im
Gemeindeteil Blankenfelde, Karl-Marx-Straße 4 Telefon: 03379/333-0 Telefax: 03379/333-200 Internetadresse: www.blankenfelde-mahlow.de E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de Dienstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Freitag 9:00 -11:00 Uhr Die nächste Gemeindevertretersitzung: 14.12.2006 19.00 Uhr Vereinshaus Mahlow Heinrich-Heine-Str. 3-5, OT Mahlow Die nächsten planmäßigen Ausschusssitzungen Hauptausschuss 18.01.2007 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt (Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Finanzausschuss 13.12.2006 18.30 Uhr Bürgerhaus Dahlewitz, am Bahnhofsschlag 1 10.01.2007 18.30 Uhr (Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Wirtschaftsausschuss 17.01.2007 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt (Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Ausschuss für Kultur und Sport 15.01.2007 19.30 Uhr „Alte Aula“, Zossener Damm 2, GT Blankenfelde Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales 09.01.2007 19.30 Uhr Ort noch nicht bekannt (Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Bau- und Territorialausschuss 11.01.2007 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt (Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde) Die nächsten Sitzungen der Ortsbeiräte Ortsteil Groß Kienitz 12.02.2007 18.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 14, OT Groß Kienitz Ortsteil Mahlow 19.12.2006 19.00 Uhr Vereinshaus Mahlow, H.- Heine-Str. 3-5, OT Mahlow Ortsteil Jühnsdorf 20.12.2006 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 8, OT Jühnsdorf Ortsteil Dahlewitz 08.01.2007 19.30 Uhr Bürgerhaus Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1, OT Dahlewitz Veränderungen über Zeit und Ort der Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen werden in den Aushängen der Gemeinde und unter www.blankenfelde-mahlow.de bekannt gegeben. AG Flughafen Die AG Flughafen trifft sich am 23.01.2007 ab 18.00 Uhr im Vereinhaus Mahlow, H.-Heine-Str. 3-5 in Mahlow. Schiedsstellen (Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde) Die Schiedsstelle 1 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist zuständig für – GT Blankenfelde – OT Dahlewitz – OT Groß Kienitz – OT Jühnsdorf Die Schiedsstelle 1 ist telefonisch zu erreichen unter den Telefonnummern: 0 33 708 / 93 00 03 oder 0 33 79 / 37 28 26. Sprechstunde: Donnerstag, 07.12.2006, 16.00 - 18.00 Uhr Die Schiedsstelle 2 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist zuständig für – OT Mahlow Die Schiedsstelle 2 ist telefonisch zu erreichen unter der Telefonnummer: 0 33 79 / 37 57 30. Sprechstunde: Donnerstag, 30.11.2006, 15.00 bis 17.00 Uhr Umfassende Informationen zum Schiedsamt finden Sie auch im Internet unter www.schiedsamt.de. Polizeiposten Blankenfelde Glasower Damm 2 / Ecke Heckenrosenstraße, GT Blankenfelde, Telefon: 03379/372742 Sprechzeiten: jeden Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr jeden Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Polizeiwache Zossen An der Wache 2, 15806 Zossen, Telefon: 03377/3100, Notruf: 110 Beratung in Rentenangelegenheiten Die LVA und BFA wurden zum „Deutscher Rentenversicherungsbund“ zusammengelegt. (Sitz: Am Markt, Zossen) Tel.: 03377/300849 Ä rztlicher Bereitschaftsdienst Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für dringende Hausbesuche im Krankheitsfall erreichen Sie über: 0180/5582223440 oder über den Notruf 112 Kinder- und Jugendnotruf Unter 0800/45 67 809 ist rund um die Uhr ein kompetenter Ansprechpartner aus dem Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming zu erreichen. Sprechzeiten Jugendamt Im Vereinshaus Mahlow (Heinrich-Heine-Straße 3-5) finden jeden Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Sprechzeiten des Jugendamtes Teltow-Fläming statt. Termine können vorab telefonisch unter 03371/608-3515 vereinbart werden. (Ab Januar 2007 sind Sprechstunden im Bürgerhaus Dahlewitz geplant, weitere Infos folgen) Wissenswertes Bemerkungen zur Handhabung der Brandenburgischen Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV) vom 29.06.2004 in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Auf Grund vieler Bürgeranfragen möchte ich nochmals zum Inhalt als auch zur praktischen Handhabung der o. g. Verordnung Stellung nehmen. Gemäß § 1, Anwendungsbereich, Pkt. 1., der BbgBaumSchV werden Bäume im Land Brandenburg mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (entspricht Stammdurchmesser von 19 cm) als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt. Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 cm Metern Höhe über dem Erdboden gemessen. Dennoch gibt es einige wichtige Ausnahmen vom Anwendungsbereich, die sie als Eigentümer oder Nutzer von Grundstücken beachten sollten. Vorhandene Bebauungen mit bis zu zwei Wohneinheiten (Ein- u. Zweifamilienhausgrundstücke): Die BbgBaumSchV findet auf den vorgenannten Grundstücken, gemäß § 2, Absatz 1, keine Anwendung. Das heißt, dass sie als Eigentümer solcher Grundstücke beabsichtigte Baumfällungen als auch Schnittmaßnahmen ohne Antragstellung und Genehmigung in der Zeit vom 16. September bis 14. März des Folgejahres (siehe Brandenburgisches Naturschutzgesetz, § 34, Punkt 1) durchführen dürfen. Im gleichen Zeitraum dürfen insbesondere auch Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume auf diesen Grundstücken innerhalb des besiedelten Bereichs entfernt werden. Walnussbäume, Esskastanien und Edelebereschen wurden in der neuen BbgBaumSchV den Obstbäumen zugeordnet und sind daher im besiedelten Bereich nicht mehr geschützt. In der restlichen Zeit des Jahres vom 15. März bis 15. September, sind lediglich Formschnitte an Bäumen und Gebüschen gestattet. Welche Ausnahmen sind zu beachten? Befinden sich auf Ein- u. Zweifamilienhausgrundstücken starke Eichen, Platanen, Ulmen, Linden oder Rotbuchen mit einem Stammumfang von über 190 cm (ab 60 cm Durchmesser), bedarf es zur Fällung dieser Bäume der Antragstellung und Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Teltow-Fläming. Mehrfamilienhausgrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke, Betriebsstätten: Auf diesen Grundstücken gilt der § 1, Anwendungsbereich, der BbgBaumSchV. Das heißt, dass die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang ab 60 cm (ab Durchmesser 19 cm) antragsund genehmigungspflichtig bei der UNB des Landkreises ist. Ausnahme: Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume innerhalb des besiedelten Bereichs dürfen allerdings, wie schon erwähnt, im Zeitraum vom 16. September bis 14. März des Folgejahres ohne Genehmigung entfernt werden. Wochenend- und Erholungsgrundstücke: Die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang ab 60 cm (ab Durchmesser 19 cm) ist bei der UNB des Landkreises antrags- und genehmigungspflichtig. Die Genehmigung der UNB zur Fällung eines Baumes muss hier auch dann vorliegen, wenn die vorgenannten Grundstücke als Hauptwohnsitz gemeldet sind. Lediglich die baurechtliche Umwidmung entbindet von dieser Verpflichtung i. S. der BbgBaumSchV. Ausnahme: Die Beseitigung von Obstbäumen, Pappeln, Baumweiden und abgestorbenen Bäumen innerhalb des besiedelten Bereichs bedarf auch hier im Zeitraum vom 16. September bis 14. März des Folgejahres keiner Genehmigung. Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetz: Die BbgBaumSchV findet gemäß § 2, (1), Pkt. 5, keine Anwendung auf Bäume in kleingärtnerisch genutzten „Einzelgärten“ (Parzellen) einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1, Abs.1, des Bundeskleingartengesetz. Auf diesen Parzellen dürfen demnach Fällungen ohne Antragstellung und Genehmigung in der Zeit vom 16. September bis 14. März des Folgejahres durchgeführt werden. Bäume jedoch, die auf z.B. Hauptwegen oder an Parkplätzen der Kleingartenanlage stehen sind wiederum ab Stammumfang 60 cm (ab Durchmesser 19 cm) geschützt. Deren beabsichtigte Fällung ist bei der UNB antrags- und genehmigungspflichtig. Die beabsichtigte Fällung von außerhalb der „Einzelgärten“ (Parzellen) stehenden Obstbäumen, Pappeln, Baumweiden und abgestorbenen Bäumen bedarf im Zeitraum vom 16. September bis 14. März des Folgejahres keiner Genehmigung. Wiederholend bitte ich abschließend nochmals um Beachtung, dass es gemäß des § 34, Punkt 1, des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) unzulässig ist (egal welcher Grundstücksform), Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes in der Zeit vom 15. März bis 15. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen; dies gilt nicht für Formschnitte an Bäumen und Gebüschen. Sollten jedoch z.B. aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls oder auch einer Gefahrenbesei- Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.08.2006 soll die Oberschule „Herbert Tschäpe“ Mahlow zum Beginn des Schuljahres 2007/ 2008 nach Dahlewitz umziehen. Dieser Standort verfügt bereits jetzt über neue Fachräume in den Bereichen Naturwissenschaften, Kunst und Technik welche im Jahre 2005 saniert wurden und den Schülern somit gute Lernbedingungen einräumen, darüber hinaus wird die bereits ausreichende Quantität an Klassenräume kurzfristig für das bewährte Ganztagskonzept erweitert. Weitere notwendige Maßnahmen (z.B. Sanierung Außensportanlagen, Ausstattung der Computerkabinette usw.) werden derzeit mit der Schulkonferenz abgestimmt, vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales begleitet und danach bis zum Schuljahresbeginn umgesetzt. Daraus folgt, dass die Schüler ab dem nächsten Jahr auch an die- tigung Fällungen auf Grundstücken in der Zeit vom 15. März bis 15. September notwendig werden, kann auf Antrag bei der UNB des Landkreises von den Verboten der §§ 32 bis 35, BbgNatSchG, eine Ausnahme zugelassen werden. Weiterführende Fragen beantworten ihnen zuständigkeitshalber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UNB des Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde, Tel. 03371/ 6082517. Gestatten sie mir abschließend noch einen Appell. Bäume sind die grüne Lunge unserer Gemeinde, die auch von unseren Kindern und Enkelkindern noch dringend benötigt werden. gez. Ortwin Baier Bürgermeister sem Standort gute Bedingungen zum Lernen im Rahmen der Ganztagesschule vorfinden werden, die wir in den Folgejahren mit Ihnen gemeinsam noch optimieren werden. Weitere wichtige Rahmenbedingungen wie eine Bibliothek in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort sowie eine weitere Bildungsbereicherung in Form der Sternwarte sind gegeben. Neben diesen sachlichen guten bis sehr guten Voraussetzungen und der guten Lage wird die Schule von einem hoch motivierten und überdurchschnittlich engagierten Lehrerkollegium geführt und bietet ein hervorragendes Konzept als Ganztagsschule an. Tragen auch Sie mit Ihrem Wahlverhalten zur Aufnahme Ihres Kindes in unserer weiterführenden Oberschule in Dahlewitz dazu bei, dass der Bestand der Oberschule in der Gemeinde BlankenfeldeMahlow dauerhaft gesichert ist. Ortwin Baier Bürgermeister Information zum Sachstand – Umzug der Oberschule „ Herbert- Tschäpe“ Mahlow nach Dahlewitz Neues zum Ausbau Flughafen Der Arbeitskreis Flughafen des Hauptausschusses tagte am 28.11.06. Auf der Basis der von Prof. Augustin ermittelten Lärmimmissionswerte wurde über die möglichen Folgen der Inbetriebnahme des Flughafens BBI für sensible kommunale Einrichtungen diskutiert. Der AK Flughafen empfiehlt dem Hauptausschuss, den Ausführungen der Anwaltskanzlei zu folgen und keine Klagen gegen das LEPro (Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg) oder LEP FS (Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen) zu erheben. In der Arbeitsgruppe zum Gemeinsamen Strukturkonzept Flughafenumfeldentwicklung BBI (GSK) wurde der Entwurf einer Absichtserklärung („Letter of Intent“) vorgelegt. Die beteiligten Gebietskörperschaften sollen von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Flughafens profitieren können. Die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden wird weiter auf- recht erhalten und fordert das Planergänzungsverfahren im Jahr 2007 abzuschließen, um so bald wie möglich ein hohes Maß an Planungssicherheit zu erhalten. Im Februar 2007 soll mit Herrn Platzeck, Herrn Wowereit und Herrn Tiefensee eine öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „Bündnis am Boden“ stattfinden. Ort und Zeit dieser Veranstaltung werden noch bekannt gegeben. Für den Betrieb der Lärmmessstation des BVBB in Mahlow wird die Unterstützung der Gemeinde zugesagt. Wichtiger Hinweis zu einer Petition an den deutschen Bundestag betreffend das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Fluglärmgesetz: Interessenten können sich der Petition über die Internetadresse www.fluglaerm.de/Petition an- schließen! Die nächste öffentliche Sitzung des Arbeitskreises Flughafen findet am 23.01.2007 um 18.00 Uhr im Vereinshaus Mahlow statt. Neue Homepage für Bibliothek Nun ist es endlich soweit, viele BenutzerInnen der Gemeindebibliothek Blankenfelde-Mahlow haben in den letzten Monaten schon gefragt, kurz vor dem Weihnachtsfest konnte es noch realisiert werden, dank der Gemeindevertretung, die die Mittel dafür im Nachtragshaushalt der Kommune noch genehmigt hat. Die Techniker und Computer-Experten haben mit den Mitarbeiterinnen der Gemeindebibliothek noch viele Stunden daran gesessen und wir denken, dass wir Ihnen eine schöne BibliotheksHomepage anbieten können. Unter blankenfelde-mahlow.bbwork.de können alle interessenten Menschen nachschauen, wann die Gemeindebibliothek an welchem Standort geöffnet hat und in unserem ca. 45.000 großen Medienbestand recherchieren. Sich Medien vorbestellen bzw. die Medien, die man schon zuhause hat, verlängern, kann nur derjenige, der bei uns angemeldet ist. Bitte fragen Sie doch beim nächsten Mal unsere Mitarbeiterinnen und Sie erhalten dann ihr Passwort, mit dem Sie sich einloggen können und jederzeit von Zuhause aus, sei es vor der Arbeit oder am Abend bzw. natürlich auch an den Wochenenden diesen Service nutzen können. Da wir die Daten täglich neu einspielen, haben Sie auch immer die aktuellsten Medien, denn wir erhalten an allen 3 Standorten wöchentlich neue Medien, seien es Romane, Sachbücher, DVDs, CDs, Hörbücher usw. Wir freuen uns über Ihre Vorbestellungen und Verlängerung über das Internet, probieren Sie es doch einfach mal aus. Wir wünschen Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und möchten noch mitteilen, dass wir während der Weihnachtsferien an den Standorten Blankenfelde und Mahlow zu den gewohnten Zeiten geöffnet haben, nur am Standort Dahlewitz haben wir während dieser 2 Wochen geschlossen und öffnen erst im Januar 2007 wieder. Heike Richter Dipl.-Bibl. Leiterin Gemeindebibliothek Blankenfelde-Mahlow Das „Waldhaus Blankenfelde“ Verein für Landschaftspflege und Umweltschutz Teltow-Fläming e.V. wünscht allen Mitgliedern, Freuden und treuen Besuchern ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Gleichzeitig möchten wir uns auf diesem Wege auch bei unseren Sponsoren bedankten, die uns immer wieder helfen unser Projekt aufrecht zu erhalten. Wir möchten alle Freunde, Förderer und Mitglieder des Vereins zu einem gemütlichen Jahresausklang zum Natursportpark Blankenfelde einladen bei Glühwein und Lagerfeuer am 30.12.2006 um 15.00 Uhr auf dem Natursportpark, Blankenfelde, Jühnsdorfer Weg Für alle großen und kleinen wanderfreudigen Naturfreunde bieten wir im Vorfeld noch einen Pirsch- gang auf verborgenen Pfaden zu unseren heimischen Wildtierarten an. Dieser Waldspaziergang endet natürlich auch am Lagerfeuer auf dem Natursportpark. Treffpunkt ist hier bereits um 14.00 Uhr vor der Sparkasse in Blankenfelde am Zossener Damm Der Weihnachtsmann kommt – Weihnachten im Walde – eine Veranstaltung mit dem „Waldhaus Blankenfeld“ – Natursportpark Blankenfelde – ein neues Angebot des Waldhauses Blankenfelde Eine neue Attraktion wurde am 15. Oktober in Blankenfelde feierlich eröffnet – der Natursport Park Blankenfelde. Für das Waldhaus Blankenfelde (ein Projekt des Landschaftspflegevereins) ergeben sich mit dem Gelände des Natursportparkes verschiedene neue Möglichkeiten. So können zum einen mehr Wanderungen und Führungen für Kinder und Erwachsene angeboten werden und zum anderen können Infotafeln, Raststellen und weitere waldpädagogische Elemente in die Wanderungen integriert werden, die uns sonst in der freien Landschaft in der Vergangenheit immer wieder zerstört worden sind. Bereits fertig und damit auch nutzbar sind unser tolles Klettergerüst „Wald“, welches von der Firma SIKHolz erbaut wurde, sowie eine ge- mütliche Grillhütte und Feuerstelle. Besonders jetzt im Herbst und für die vor uns stehende Vorweihnachtszeit wird hier sicher eine große Nachfrage (?) entstehen. Eine Vermietung der Grillhütte ist nach telefonischer Absprache möglich. Mit gleich drei neuen Angeboten ist das „Waldhaus“ hier jetzt aktiv. So wird das Thema „Indianerwelt“ angeboten. Hierbei werden die Kinder in unser großes Indianerzelt, welches „Tipi“ genannt wird, eingeladen und erfahren bei Knüppelteig und Würstchen am Lagefeuer viel Wissenswertes über das Leben der Ureinwohner Amerikas. Aber auch die Spiele kommen dabei nicht zu kurz wie z.B. „die Kupferkopfschlange“, oder „Stock über die Schulter“. Ein weiteres neues Angebot ist unsere Führung über den künstlich angelegten Pirschgang zum Thema „Jagd“. Groß und Klein können Tierbauten betrachteten, Tierspuren suchen, den großen Hochsitz erklimmen, oder sich bei unserer Tierweitsprunganlage mit Wildschwein, Marder und Hase messen. Gemeinsam mit dem „Umweltmobil“ von Thomas Popp können Veranstaltungen zu den Themen Steinzeit, Regenerative Energien, sowie Boden- und Wasserkunde durchgeführt werden. Besonders in den Herbstferien wurden unsere neuen Angebote schon zahlreich und mit viel Begeisterung von verschiedenen Kindergruppen genutzt. Besonders das „Tipi“ lockte bereits täglich mehrere Kindergruppen an. Damit wir uns auch in Zukunft an vielen Gruppen erfreuen können, gibt es immer donnerstags auf dem eine Sprechzeit von 15-18 Uhr, wo Termine vereinbart werden können und auch die Nutzung der Grillhütte angemeldet werden kann. Besuchen Sie mich einfach mal auf dem „Natursportpark Blankenfelde“. Martin Topp Teilnehmer im Freiwillig Ökologischen Jahr Termine für das „Umweltmobil“ und zum Thema Jagd oder auch zu anderen Themen sind wie üblich rechtzeitig über das Waldhaustelefon 033708/20821 anzumelden. Z Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Zossener Damm 39, 15827 Blankenfelde Tel.: 03379/372664, Fax: 03379/207921 Gottesdienstzeiten: sonn- und feiertags 7.45 Uhr und 9.45 Uhr; Feiertage, die auf einen Werktag fallen 18.30 Uhr; montags, donnerstags und samstags 7.30 Uhr; dienstags 8.00 Uhr, freitags 18.30 Uhr. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Blankenfelde, Waldstraße 2, 15827 Blankenfelde (Bhf.) Tel.: 03375/277440, Homepage: www.efg-blankenfelde.de Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst m. Kinderstunde, sonstige Zusammenkünfte: Krabbelgruppe, Hauskreis, Bibel-, Jugend- u. Frauenstunde Evangelische Kirchengemeinde Blankenfelde Gottesdienstzeiten: sonn- u. feiertags 10.00 Uhr Dorfkirche Blankenfelde 1.+3. Sonntag 8.30 Uhr Kirchsaal W.-Raabe-Str. 2.+4. Sonntag 8.30 Uhr Dorfkirche Jühnsdorf Sonstige Zusammenkünfte: Christenlehre, Kinderwerkstatt, Kinderkreis, Kinderchor, Flöten für Kinder, für Jugendliche, für Erwachsene, Jugendchor, Kammer- u. Vokalkreis, Erwachsenenkantorei, Posaunenchor, Pfadfinder, Konfirmandenkreis, Junge Gemeinde, Gesprächskreis, Familienkreis, Frauenkreis, Seniorenkreis Evangelische Kirchengemeinden Mahlow und Glasow Gemeindebüro: Rathenaustraße 45, 15831 Mahlow Tel.: 03379/374407, Fax: 03379/374470 Pfarrerin: Anne Lauschus Gottesdienstzeiten: Sonn- und feiertags 9.00 Uhr – Dorfkirche Glasow 10.30 Uhr Dorfkirche Mahlow (jeden 3. Sonntag im Monat Gemeindezentrum, Rathenaustraße 45) 1. Familienadvent in Dahlewitz Am Samstag, den 16.12.2006 findet von 15.00 bis 19.00 Uhr in und vor der Kirche in Dahlewitz der 1. Familienadvent, organisiert von den drei großen K‘s – Kirche, Kulturverein und Kita/Förderverein aus Dahlewitz – statt. Eröffnet wird der Familienadvent mit einer Andacht durch den Pfarrer. Nach einer kurzen Ansprache durch die Ortsbürgermeisterin findet ein von Kindern veranstaltetes weihnachtliches Konzert mit vielen unterschiedlichen und interessanten Interpreten statt, das auch auf den Kirchenvorplatz übertragen wird. Vor der Kirche wird ein weihnachtlicher traditioneller Markt aufgebaut, auf dem handwerkliche und kunsthandwerkliche Waren angeboten werden. Viele weitere Überraschungen für Groß und Klein erwarten Sie. Der Erlös dieses Familienadventes kommt den Veranstaltern Kirche, Kulturverein und Kita/Förderverein zugute. Interessenten für einen Stand – keine Händler –, die Handwerkliches und Kunst anbieten wollen, können sich bei Frau Kalthoff, Tel.: 03379/201702 anmelden. Die Standgebühr beträgt 10,00 EUR, wobei der Stand selbst mitzubringen ist. Weihnachtskonzert in Mahlow am 17.12.2006 Die Gemeindebibliothek Blankenfelde-Mahlow lädt ein zur Vorlesestunde für Kinder An jedem dritten Donnerstag im Monat kommt unsere Lesepatin Tanja zu uns in die Bibliothek Blankenfelde und liest für euch Die nächsten Termine sind: 21. Dezember 2006 18. Januar 2007 15. Februar 2007 15. März 2007immer 16.30 Uhr Gemeindebibliothek Blankenfelde-Mahlow – Standort Zossener Damm 1 b – 15827 Blankenfelde Telefon: 0 33 79 / 37 18 96 eMail: bibliothekblankenfelde@gmx.de Es ist wieder soweit, man kann es kaum glauben. Die Adventszeit ist da. Wir Sängerinnen des Frauenchores Mahlow lassen uns schon einmal einfangen von den neuen und alten Weihnachtsliedern, die wir für Sie, liebe Leserinnen und Leser, einstudieren. Hier klingen die Silberglöckchen, hier werden die Lichter der Freude angezündet. Oder wir denken daran, Weihnachten zu Hause zu sein, mit der Familie vereint. Aber bis es soweit ist, möchten wir Sie mit unseren Liedern erfreuen, möchten wir Sie auf die Weihnachtstage einstimmen. Winden Sie mit uns zusammen den Kranz aus Tannengrün am 17. Dezember 2006 um 15.30 Uhr im Vereinshaus Mahlow, Heinrich-Heine-Straße 3-5. Als Gastchor wird Sie der Zeuthener Männerchor erfreuen. Beide Chöre stehen unter dem Dirigat von Matthias Deblitz. Außerdem werden Sie eine sehr vertraute Stimme hören, eine Stimme, die einfach zu einem schönen Konzert dazugehört, Dagmar Hoffmann. Wir Sängerinnen und Sänger haben nur einen Wunsch, und den können Sie uns erfüllen, liebe Freunde der Chormusik, wir wünschen uns, vor einem vollen Haus zu singen. Der Eintritt ist frei. Doch über eine Spende würden wir uns natürlich sehr freuen. Helga Brandt |
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